Deutschland erteilt „Recht auf Frieden“ eine Absage

Zum Jahrestag des Kriegsbeginns in der Ukraine wird in unseren Medien in großem Maße über die aktuelle UN-Resolution berichtet. Leider kann ich mich nicht daran erinnern, dass über die Erklärung über das Recht auf Frieden (A/RES/71/189), dass am 19. Dezember 2016 durch die Generalversammlung zur Abstimmung gestellt wurde, in irgendeiner Form berichtet wurde.

Diese Erklärung erhielt 131 Pro- und 34 Kontra-Stimmen sowie 19 Enthaltungen und hielt damit Eingang in den Kanon der Erklärungen der Vereinten Nationen zu Menschenrechten. Sehr interessant ist dabei die Liste der Länder, die gegen ein Recht auf Frieden gestimmt hatten. Es waren vornehmlich Staaten der Europäischen Union, Großbritannien, die USA, Kanada und Australien. Ein Großteil der Länder Asiens, Afrikas aber auch Russland hatten für ein Recht auf Frieden gestimmt. Selbst Länder, die gemeinhin in unseren Medien als Schurkenstaaten bezeichnet werden, stimmten für ein Recht auf Frieden.

Nähere Informationen können Sie auf der Seite der Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen e.V. unter diesem Link erhalten. Das Abstimmungsergebnis aller Länder finden Sie auf der gleichen Seite unter diesem Link. Der Menschenrechtsrat hatte bereits im Juli 2016 die Erklärung (A/HRC/32/28) verabschiedet. Dieser Link verweist ebenfalls auf die Seite der Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen e.V.

Darüber hinaus hat sich das Netzwerk Friedenskooperative / Förderverein Frieden e.V. detailliert mit dem Thema auseinandergesetzt. Näheres finden Sie hier.

Da stellt sich die Frage, warum diese Entscheidungen so getroffen wurden. In meinen Augen ist es beschämend, dass wirtschaftliche Interessen scheinbar mehr Wert haben als die Menschlichkeit.

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