Der Schutz des geistigen Eigentums

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Fotografen erschaffen Werke, die grundsätzlich urheberrechtlich geschützt sind. Sie als Fotograf können festlegen, ob diese Arbeiten kostenpflichtig oder lizenzfrei von anderen genutzt werden können. Oft stecken in einer fotografischen Arbeit eine Menge an Gestaltungsüberlegungen, Planungsaktivitäten und Aufnahmearbeiten. Das Endprodukt, das Foto, lässt sich immer wieder reproduzieren und ist damit mehr als einmal verwertbar.

Vergleichbar ist dies z.B. mit einem Autohersteller, der zunächst viel Arbeit in die Entwicklung eines neuen Fahrzeugs steckt. Irgendwann geht dieses Fahrzeug dann in Serie. Fotografen haben aber nicht nur 20 Fotografien, die sie in verschiedenen Ausführungen anbieten, sie gestalten jedes Foto neu und schaffen jedes Mal im übertragenen Sinn ein neues Fahrzeug. Natürlich muss ich zugestehen, dass die Entwicklung eines neuen Fahrzeugs mehr Arbeit kostet als die eines Fotos, das Prinzip ist aber vergleichbar. Niemand käme auch nur im Entferntesten auf den Gedanken, sich ein Autos eines Herstellers bei einem Autohändler zu entwenden, um es selbst zu nutzen und auch anderen Menschen zur Verfügung zu stellen. Bei Arbeiten von Fotografen, Autoren, Filmemachern, Musikern, etc. darf das auch nicht geschehen. Eine Geiz-ist-geil-Mentalität, die ich nicht nur auf sinkende Einkommensverhältnisse und Armut in unserem Land zurückführe, muss zum Schutz des geistigen Eigentums verhindert und die Rechte der Kreativen müssen gewahrt werden.

Der nicht genannte Upload-Filter und mein Lösungsvorschlag

Die EU hat nun eine Richtlinie für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten erstellt, die Proteste vor allem bei netzaffinen jüngeren Nutzern des Internets hervorruft. Mit der Begründung, die Freiheit des Internets würde eingeschränkt, wird immer wieder auf die sogenannten Upload-Filter verwiesen. Diese Wortwahl ist aber kein Bestandteil der Richtlinie, die Sie hier nachlesen können (Titel IV, Kapitel 2, Artikel 13, ca. 4/5 nach unten scrollen).

Die Kritik an den Upload-Filtern stützt sich vor allem darauf, dass diese z.B. nicht zwischen einem normalen und einem satirisch verfremdeten Foto unterscheiden könnten. Um sicher zu gehen, dass keine urheberrechtlich geschützten Fotos hochgeladen werden, würden diese Filter im Zweifelsfall also auch Inhalte blockieren, die eigentlich frei sind. Diese Kritik ist selbstverständlich nachvollziehbar und sollte berücksichtigt werden. Die Lösung, die alle Seiten zufrieden stellt, ist eigentlich ganz einfach: Derjenige, der etwas hochlädt, kann über Optionsfelder seinen Inhalt klassifizieren. Sollte es sich um einen Upload im Sinne von Kunst, Satire oder sonst einer freien Ausrichtung handeln, kann er dies im Upload-Prozess selbst festlegen. Der hochladende Mensch muss ja wissen, ob er die Nutzungsrechte besitzt oder ob er sich eines urheberrechtlich geschützten Werks bedient. Gibt er also eine kostenpflichtige Klassifizierung an, muss der Plattformbetreiber (YouTube, Instagramm, Facebook, etc.) manuell prüfen, ob Urheberrechtsverstöße vorliegen. Wenn ja, kann er den Upload blockieren, sonst kann er ihn zulassen.

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Wird unberechtigt hochgeladen, sollten Lizenzgebühren auch nachträglich erhoben werden und nach Prüfung des Vorliegens einer strafrechtlichen Handlung, sollte ein empfindliches Strafmaß erfolgen, das sich an den Nutzerzahlen der Plattform orientiert.

Kritik der Plattformen

Eine derartige Lösung würde wahrscheinlich die Kritik der Plattformen hervorrufen, die mit den Inhalten Ihrer Nutzer Geld verdienen. Natürlich muss die Plattform Personal bereitstellen, das die Ausnahmen prüft; wir haben aber nicht Millionen von satirischen, künstlerischen oder ähnlichen Uploads. Wer Geld mit Kreativen verdient, muss auch die Kreativen schützen.

Im Zusammenhang mit der Gestaltung der Upload-Filter möchte ich nur an die Einführung der Buttons Kaufen oder Jetzt kaufen erinnern, die innerhalb weniger Monate realisiert wurde. Die Softwarehersteller der Online-Shops hatten diese Anforderung binnen kürzester Zeit implementiert. Und in einen Upload-Prozess Optionsfelder zu integrieren, wird auch nicht das Problem sein, wir können ja auch beim Online-Kauf zwischen verschiedenen Zahlungsmethoden wählen.

Übrigens, diese Idee ist urheberrechtlich geschützt und bei Namensnennung frei verwendbar.

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